§ 1 Allgemeines
Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Verträge liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers/ Vertragspartners gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Preise
Basis unserer Preise ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils gültigen Bestellformularen vermerkt. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten.
Die Vertragspreise sind die jeweils im Einzelvertrag vereinbarten. Soweit der Vertrag eine solche Vereinbarung nicht enthält, sind die unserer Auftragsbestätigung enthaltenen Preise maßgeblich.
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Im Falle der Teilleistung kann eine Abrechnung erfolgen, wenn die Teilleistung in Ihrer Funktionalität abgeschlossen ist.
Die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten gehen zu unseren Lasten, es sei denn die Teillieferung erfolgt auf Veranlassung des Auftraggebers. Zu Teilabrechnungen sind wir in diesem Falle berechtigt.
Die Zahlung erfolgt bei Firmen und öffentlichen Auftraggebern per Rechnung.
§ 3 Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt zwischen 3 bis 6 Wochen, je nach Verfügbarkeit.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuziehen oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Rohstoffverknappungen, Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von Dritten und sämtliche - für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare - Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unserer Selbstbelieferung.
Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist die Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns
Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen.
Rücksendungen durch den Käufer haben für uns kostenfrei zu erfolgen.
Ausgenommen sind Rücksendungen im Rahmen der Nacherfüllung gem. § 439 BGB.
§ 5 Annahmeverzug des Käufers
Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.
Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Zahlung
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort ohne jeden Abzug fällig. Unsere Rechnungen für Serviceleistungen und Reparaturen sind abweichend vom Vorhergesagten immer sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Zahlungen haben für uns kostenfrei auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen.
Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
Im Falle des Schuldnerverzuges sind wir berechtigt die jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen (gem. § 288 BGB zurzeit 5%-Punkte über Basiszins der EZB für Verbraucher, bzw. 9 %-Punkte über Basiszins, sofern Verbraucher nicht beteiligt sind) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere höhere Überziehungszinsen, ist nicht ausgeschlossen.
Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, sowie mit Gegenforderungen aus jeweils demselben Vertragsverhältnis zulässig
§ 7 Gewährleistung
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mängelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, daß die gekauften Waren entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und angewendet worden sind.
Der Käufer hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und das beanstandete Ware kostenfrei anzuliefern. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, dass der Käufer oder ein Dritter Eingriffe irgendwelcher Art insbesondere Veränderungen oder unsachgemäße Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird.
Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
§ 8 Haftungsausschluss
Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittlere Schäden, ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorbezeichneten Regelungen vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1. 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen - Geschäftsverbindung vor. Werden von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren, mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermischung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbereich berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten, dieses Recht zu widerrufen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns zustehenden offenen Forderungen ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen. Uns zustehende Sicherheiten werden wir auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, können wir diese Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen, Prämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
Bei Eintritt eines Schadenfalls sind Leistungen aus der Versicherung, soweit keine besondere Vereinbarung entgegensteht, für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Ist die Wiederinstandsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar oder verzichten wir hierauf, wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises verwendet.
Der Vertragspartner hat die Pflicht, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
§10 Ausfuhrgenehmigung
Die von uns gelieferten Waren unterliegen zum Teil den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich. Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren.
§11 Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen und generell für den Urkundenprozess.
Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.
Daten werden zu betriebswichtigen Zwecken so lange wie notwendig gespeichert.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren. Es gelten in jedem Falle die gesetzlichen Vorgaben.
Änderungen vorbehalten
Stand: 24.04.2020